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1.1 Unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als Mandanten bezeichnet. Die AGB werden vom Mandanten automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.
1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, die von uns vorgenommen wurden, werden dem Mandanten schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Klient nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Klient muss den Widerspruch innerhalb von 1 Woche nach Bekanntgabe der Änderungen an uns absenden.
2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Beratungsvertrag bzw. der schriftliche Auftrag des Mandanten an uns, in dem der Leistungsumfang, Zeitraum und Terminplanung der Ausführung sowie die Vergütung festgehalten werden. Der Beratungsvertrag kann sich auf einmalig auszuführende Leistungen beziehen, sowie auf wiederholte Leistungen, gegebenenfalls mit jeweils wiederholter Bezahlungspflicht des Mandanten für jede unterschiedliche Leistung. Der Beratungsvertrag stellt keinen Arbeitsvertrag dar.
2.2 Der Mandant kann uns Aufträge in folgender Form erteilen:
telefonisch
postalisch
per E-Mail
Ebenso nehmen wir formlose Aufträge entgegen. Der Mandant erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestätigung zugestellt. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen.
2.3 Der Mandanten wird in periodischen Abständen über das Ergebnis unserer Tätigkeit in Kenntnis gesetzt. Ist uns die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrages unerwartet nicht möglich, dann setzen wir den Mandanten davon unverzüglich in Kenntnis. Es wird dann zwischen dem Mandanten und uns eine Anpassung oder Änderung vereinbart.
2.4 Aktualisierungen, Änderungen und Erweiterungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarungen integrierter Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Mandanten.
2.5 Der Beratervertrag endet prinzipiell mit der erfolgreichen Ausführung des Vertragsgegenstandes nach dem vorgesehenen Terminplan. (Die Bestimmungen der AGB bezüglich § 3 und § 11 bleiben hiervon jedoch unberührt.) Weiterhin kommt dem Mandanten das Kündigungsrecht zu, wenn schon vor Anfang der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen deutlich wird, dass wir unseren Vertragsverpflichtungen nicht nachkommen können.
3.1 Wenn wir einen Beratervertrag abschliessen, in dem wir uns zu wiederholten Leistungen und den Mandanten zu wiederholten Zahlungen verpflichten, wird bei Bedarf dem Beratungsvertrag ein Terminplan hinzugefügt. Die Parteien haben Änderungen dieses Terminplanes zuvor und schriftlich zu verabreden.
3.2 Der Mandant kann den Vertrag unter Berücksichtigung einer Frist von 30 Tagen vom Anfang jeder wiederholten Leistung nach dem Terminplan kündigen.
4.1 Kostenvoranschläge werden von uns immer ohne Gewährleistung bereitgestellt. Preisänderungen und unvermeidliche Überschreitungen des vereinbarten Preises, die bei der Ausführung des Auftrages auftreten, werden unbedingt dem Mandanten bekannt gegeben. Dem Preis liegt prinzipiell der Umfang der geschuldeten Arbeitstätigkeit zugrunde. Diese findet ihre gesetzliche Grundlage in den Vorschriften und Ausführungen aus der Auftragsbestätigung und dem Beratungsvertrag.
4.2 In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
5.1 Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald dies von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen, die gesondert abgerechnet werden.
5.2 Sämtliche Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Abweichungen von dieser Regel müssen im Beratervertrag separat ausgewiesen werden.
5.3 Bei Überschreitung der Zahlungstermine und nach erfolgter zweiter Mahnung steht uns ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Schweizerischen Nationalbank zu. Zudem sind wir berechtigt, allfällige Kosten für Betreibung und Einbringung zurück zu fordern. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
5.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung unserer Forderungen ist der Mandanten nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind oder ausdrücklich von uns anerkannt wurden.
6.1 Lieferzeiten können nur Richtzeiten bzw. Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Für Terminverzögerungen, die unter Einbezug von externen Spezialisten oder durch den Mandanten selber verschuldet werden, kann keine Haftung übernommen werden.
6.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Mandanten erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten. Für Verzögerungen und deren negative Auswirkungen, welche sich aus mangelnder Unterstützung durch den Auftraggeber ergeben haben, wird von uns keine Haftung übernommen.
Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages und kann nur durch den Mandanten selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir verpflichtet, die zum Zweck der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältige zu bewahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten übergebenen Unterlagen, Dokumente o.ä. an den Klienten zurückgesendet. Der Mandant hat jederzeit das Recht, die Löschung oder Vernichtung aller durch ihn übergebenen elektronischen Daten, Unterlagen, Dokumente etc. zu verlangen.
9.1 Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf unserem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadenersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen wurde. Sollten die gesetzlichen Verjährungsfristen im Einzelfall für uns zu einer Verkürzung führen, gelten diese.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadenersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzansprüchen wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschliesslich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
10. Mängelrüge
10.1 Wenn uns der Klient nicht innerhalb von 30 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als abgewickelt.
10.2 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss die Möglichkeit einer Nachbesserung innerhalb einer gegenseitig vereinbarten und angemessenen Frist eingeräumt werden.
10.3 Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss die Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.
Sollte ein Bestimmung dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Wille und Interessen beider Parteien am nächsten kommt.
Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Mandanten und uns ist ausschliesslich schweizerisches Recht anzuwenden.
13.1 Erfüllungsort ist der Sitz unserer Agentur in 5620 Bremgarten.
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Mandanten ergebenden Streitigkeiten, wird das für unseren Sitz in 5620 Bremgarten örtlich zuständige Gericht vereinbart.